Energieausweise sind Dokumente, die die energetische Effizienz eines Gebäudes bewerten. Sie müssen potenziellen Käufern oder Mietern zur Verfügung gestellt werden, um Transparenz auf dem Immobilienmarkt zu gewährleisten. Diese Ausweise ermöglichen es Interessenten, sich bereits bei der Suche nach Immobilien über die Energieeffizienz des Gebäudes zu informieren und diese Informationen in ihre Kauf- oder Mietentscheidungen einzubeziehen. Zudem enthalten Energieausweise Empfehlungen für Modernisierungen, die Eigentümern helfen, energetische Verbesserungen an ihrem Gebäude zu planen.
In Deutschland besteht seit der Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2002 die Pflicht zur Ausstellung von Energieausweisen für Neubauten. Mit der EnEV von 2007 wurde die Pflicht schrittweise auf Bestandsgebäude ausgeweitet. Seit dem 1. Januar 2009 ist für alle bestehenden Wohngebäude und seit dem 1. Juli 2009 für bestehende Nichtwohngebäude beim Vermieten oder Verkaufen ein Energieausweis erforderlich.
Bei ebK Energieberatung Kühn in Berlin beraten wir Sie gerne, welcher Energieausweis für Ihr Gebäude am besten geeignet ist. Im Allgemeinen gibt es zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Verbrauch der letzten Jahre, während der Bedarfsausweis die energetische Qualität des Gebäudes anhand von Berechnungen ermittelt. Für Eigentümer von Neubauten oder gut sanierten Bestandsgebäuden ist oft der Bedarfsausweis die bessere Wahl, da er ein genaueres Bild der erwarteten Energieeffizienz gibt. Bei älteren Immobilien kann der Verbrauchsausweis die sinnvollere Option sein.
Neubau oder Bestandsgebäude?
Bei einem Neubau ist es erforderlich, einen Bedarfsausweis zu erstellen.
Bei Bestandsgebäuden unterscheidet man zwischen:
A) Wohngebäuden (WG) mit mehr als 4 Wohneinheiten (WE): Hier besteht die Wahlfreiheit zwischen einem Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis.
B) Wohngebäuden (WG) mit bis zu 4 Wohneinheiten (WE): In diesem Fall spielt das Datum der Einreichung des Bauantrags eine entscheidende Rolle, insbesondere ob dieser vor oder nach dem 01.11.1977 gestellt wurde.
B1) Für Bestandsgebäude, die vor dem 01.11.1977 errichtet wurden und nicht gemäß der Wärmeschutzverordnung (WSchV) von 1977 saniert wurden, ist ein Bedarfsausweis erforderlich.
Falls jedoch eine Sanierung nach den Vorgaben der WSchV von 1977 stattgefunden hat, besteht Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.
B2) Wurde der Bauantrag nach dem 01.11.1977 eingereicht, so sind ebenfalls beide Ausweisarten wählbar.
Welche Ausweisart in Ihrem speziellen Fall die sinnvollste ist, können wir gerne in einem persönlichen Gespräch erörtern.
Ein Energieverbrauchsausweis ist ein Dokument, das detaillierte Informationen über den Energieverbrauch eines Gebäudes liefert. Er basiert auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre und zeigt den durchschnittlichen Energieverbrauch an. Ziel des Ausweises ist es, potenziellen Käufern oder Mietern eine klare Vorstellung von der Energieeffizienz des Gebäudes zu vermitteln. Dadurch wird es einfacher, den Energiebedarf des Gebäudes zu beurteilen und informierte Entscheidungen zu treffen.
Dieser wird auf der Grundlage eines theoretischen Berechnungsmodells erstellt, das den energetischen Bedarf eines Gebäudes unabhängig von den tatsächlichen Nutzungsverhalten der Bewohner quantifiziert. Der Fachmann, der den Energieausweis erstellt, berücksichtigt dabei die Bausubstanz sowie die Anlagentechnik, insbesondere in den Bereichen Heizung und Warmwasserbereitung. Basierend auf dem energetischen Zustand des Gebäudes ermittelt er die erforderliche Energiemenge für Heizung, Lüftung, Klimatisierung und Warmwasserbereitung unter der Annahme einer durchschnittlichen Nutzung.
Die Erstellung eines Bedarfsausweises ist meistens aufwendiger, ist jedoch als vergleichbare Grundlage zur Bewertung des energetischen Zustandes des Gebäudes sehr viel genauer.
Kühn gedacht, effizient gemacht!
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