Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bündelt frühere Programme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudesektor. Sie unterstützt insbesondere die Implementierung neuer Heizsysteme, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle sowie die Anwendung optimierter Anlagentechnik.
Die BEG ist in drei Teilprogramme untergliedert:
1. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
2. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
3. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Die Antragstellung für das Teilprogramm BEG EM in der Zuschussvariante begann am 1. Januar 2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Zuschussförderungen der BEG WG und BEG NWG für Kommunen sowie die Kreditvarianten werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verwaltet.
Welche Förderung kommt für Sie in Frage und welche Sanierungsvarianten machen in Ihrem Fall am meisten Sinn?
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